AGB
1. Vertragsabschluss
Der Karteninhaber der Oberursel City Card mit Bonusfunktion erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular die allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Teilnahme am Bonuspunktsystem der Oberursel City Card an. Die Oberursel City Card ist bis zum letzten Tag des auf ihr eingedruckten Verfallsdatums gültig.
2. Gewährung von Bonuspunkten
Die Oberursel City Card berechtigt den Karteninhaber zur Teilnahme an dem Kundenkarten-Bonussystem der Oberursel City Card. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen der Oberursel City Card unter Gewährung von Bonuspunkten Waren zu erwerben bzw. Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ausschlüsse von Produktgruppen sind möglich. Die Gewährung von Bonuspunkten erfolgt nur bei solchen Waren und Dienstleistungen, bei denen das Gewähren von Rabatten rechtlich zulässig ist. Die Akzeptanzstellen sind nicht verpflichtet, beim Erwerb preisreduzierter Ware Bonuspunkte zu gewähren. Akzeptanzstellen, die der Oberursel City Card angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der Oberursel City Card gekennzeichnet sind. Die Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Die Berechtigung der vorlegenden Person gegenüber dem Karteninhaber wird dabei nicht geprüft. Die nachträgliche Gewährung von Bonuspunkten ist ausgeschlossen.
3. Wert der Bonuspunkte und Zahlungsart
Die Akzeptanzstellen legen die Höhe der Bonuspunkte fest, die sie dem Karteninhaber gewähren. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt ein Cent. Die Bonuspunkte erhält der Karteninhaber bei Vorlage der Oberursel City Card, unabhängig von der von ihm gewählten Zahlungsart.
4. Einlösung von Bonuspunkten
Die Bonuspunkte werden seitens der Akzeptanzstellen bei einem Kauf oder bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung eingelöst, indem der jeweilige Preis mit dem finanziellen Gegenwert der auf der Karte gespeicherten Bonuspunkte verrechnet wird. Eine Barauszahlung der gesammelten Punkte ist ausgeschlossen.
5. Warenaustausch und Stornierung von Bonuspunkten
Gibt der Kunde bei der Akzeptanzstelle erworbene Waren zurück oder tauscht diese um, werden die gewährten Bonuspunkte storniert. Entsprechend dem Wert der gegebenenfalls neu erworbenen Ware erhält der Karteninhaber erneut Bonuspunkte. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte auf Grund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten.
6. Verwahrung der Oberursel City Card
Die Verantwortung für die Verwaltung und Verwendung der Oberursel City Card obliegt allein dem Karteninhaber. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Speicherchips oder der gesamten Karte besteht kein Anspruch auf Erstattung der gespeicherten Bonuspunkte. Werden von Unberechtigten Bonuspunkte bei Akzeptanzstellen abgebucht, so besteht kein Erstattungsanspruch des Karteninhabers gegenüber der Akzeptanzstelle oder des Oberursel City Card e. V..
7. Kartentausch und Beendigung der Kartennutzung
Beim Tausch der Oberursel City Card, bei Verfall der Karte oder deren Einzug, werden die Bonuspunkte auf einen innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellenden Antrag des Karteninhabers auf eine Folgekarte übertragen. Andernfalls verfallen die Bonuspunkte. Der Karteninhaber kann die Nutzung der Karte jederzeit einstellen. Der Oberursel City Card e. V. behält sich vor, das Rabattprogramm jederzeit fristlos zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern. Nach Beendigung des Rabattprogramms können Bonuspunkte noch für ein Jahr bei vorhandenen Akzeptanzstellen eingelöst werden.
8. Haftungsausschluss bei der Nutzung der Oberursel City Card als Geldkarte
Die Haftung des Oberursel City Card e. V. für Vermögensschäden des Karteninhabers, die bei oder aus der Nutzung der Oberursel City Card entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die zwischen dem Karteninhaber und den die Geldkarte herausgebenden Kreditinstituten und Institutionen getroffenen Vereinbarungen nicht. Insoweit bleiben die dort geregelten Verpflichtungen und Rechte des Kunden und der Institute, insbesondere auch die getroffene Gebührenregelung, unverändert bestehen.